Die Corona-Verordnung wurde heute (01.11.2020) geändert. Die neu verfügten Maßnahmen (§1a) treten zum 2. November in Kraft und sind bis Ende November befristet.
Im Wesentlichen wurden folgende Regelungsinhalte beschlossen:
Eine echte Überraschung gelang den Gemeinderäten und dem Bürgermeister bei der (Not-) Hauptversammlung der Feuerwehr: Aus Anlass des 150-jährigen Jubiläums geht die Bürgermedaille in diesem Jahr an die Feuerwehr!
Zur Abmilderung von im Zuge der Straßenbaustelle in der Ortsdurchfahrt entstandene Ertragseinbußen bei dort ansässigen Gewerbetreibenden hat der Gemeinderat die Einrichtung eines Baustellenunterstützungsfonds beschlossen
Pandemie-Stufe 3 - neue Corona-VO ab dem 19. Oktober!
Die Landesregierung hat die Ausrufung der dritten Pandemiestufe am 19. Oktober 2020 beschlossen. Um die aktuelle Entwicklung zu bremsen, werden weitere landesweite Maßnahmen in der Corona-Verordnung verankert
Im Zeitraum vom 20. bis 23. Oktober wird im Bereich „Ochsen“ auf der Hauptstraße/Offenburger Straße/Bühlweg die Asphaltdeckschicht auf die Fahrbahn aufgebracht. Dies ist mit einer zeitweisen Vollsperrung verbunden.
Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahlen empfahl das Gesundheitsamt des Ortenaukreises den Ortspolizeibehörden der Gemeinden im Landkreis, die Teilnehmerzahl für private Feiern zu beschränken. Auch die Gemeinde Ortenberg hat dies mit Wirkung ab dem 9. Oktober verfügt. Diese Verfügung wird mit Wirkung ab dem 16. Oktober aufgehoben und durch eine neue inhaltsgleiche – in Einzelpunkten jedoch präzisierte – Verfügung ersetzt.
Infolge der Empfehlung des Landratsamtes Ortenaukreis - Gesundheitsamt - wird die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wie z.B. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumlichkeiten (z.B. in Restaurants oder dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen) ab sofort auf maximal 50 Personen, in privaten Räumen auf maximal 25 Personen, begrenzt.
Nach Abstimmung mit dem Landratsamt und dem beauftragten Wasserlabor konnte am Freitag, 18. September 2020 das seit vier Wochen bestehende Badeverbot aufgehoben werden.
Bauphase 6 mit Sperrung für Durchgangsverkehr und innerörtlicher Umleitung
Planmäßig beginnt am 21. September 2020 die letzte Phase des aktuellen Bauabschnitts: Diese wird mit abschnittsweiser Vollsperrung bis etwa Mitte November dauern.
Für Viele über 30 gehören sie zu den Kindheitserinnerungen: Regelmäßige Sirenenproben. Auch in Ortenberg war das markerschütternde Jaulen heute wieder zu hören. Erstmals seit 30 Jahren, denn die bis dahin eingesetzten Anlagen wurden 1990 außer Betrieb genommen.
Ab Mittwoch, 19.08.2020 muss der Schlossblicksee aufgrund erhöhten Fischsterbens bis auf weiteres zum Baden gesperrt werden. Die genaue Ursache wird durch Laboruntersuchungen ermittelt. Bisher liegt noch kein Testergebnis vor. Wir bitten um Beachtung!
Die Ortsmitte soll sich weiterentwickeln - zu einem Ort mit vielen Möglichkeiten.
Darüber denken Leute aus der Kommunalpolitik der Einwohnerschaft und Planer aktuell nach. Aber was will "die Jugend" ?
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.
Herzlichen Glückwunsch an Achim Bartelt aus Ortenberg! Mit einem sensationellen Bild des Ortenberger Schlosses wurde er Sieger beim Foto-Wettbewerb des Naturparks Schwarzwald.
Die Mehrwertsteuersenkung von 7 % auf 5 % ab dem 1. Juli 2020 betrifft auch den Trinkwasserbezug. Für die Steuerberechnung des Jahresverbrauchs gilt aber zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Endes gültige Steuersatz. Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.
Ab dem 1. Juli wird nicht mehr zwischen privatem und öffentlichen Räumen unterschieden. Ob in der Wohnung, dem Garten oder ob im Park dürfen maximal 20 Personen zusammenkommen (="Ansammlungen"). Für private "Veranstaltungen" gilt Folgendes:
... im Dschungel dutzender Verordnungen, Änderungen, Unterverordnungen und Auslegungshinweise ist nicht einfach. Es gibt daher immer häufiger Bürgeranfragen zur aktuellen Rechtslage, allen voran im Freizeitbereich.
Durch die Straßenbaustelle beim Ochsen kann derzeit der ost-seitige Gehweg nicht benutzt werden. Als Schulweg aus Richtung "Ortsmitte" wird der westseitige Gehweg und die Strecke über das Sommerhäldele empfohlen.
Immer häufiger werden ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich zu Kleingärten umgewandelt. Dies ist in der Regel baurechtlich nicht zulässig.
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.
Musik- Gesangs- und Tanz-Unterricht wird wieder möglich
Nach Pfingsten ist Tanzunterricht in Gruppen von maximal zehn Personen, Unterricht an Blasinstrumenten als Einzelunterricht oder in Gruppen von maximal fünf Personen, oder Einzelunterricht in Gesang möglich.
9. Änderung der CoronaVO (in der Fassung vom 16. Mai) gilt ab dem 18. Mai
Zum neunten Mal wurde die CoronaVO geändert (1. ÄnderungsVO zur CoronaVO vom 09.05.2020).Insgesamt setzt die Landesregierung damit die weiteren Schritte des sog. „Stufenfahrplans“ um.
Welche Einrichtungen dürfen öffnen - und wann? Welche Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden? Die Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt.
Die Straßenbaumaßnahme in der Ortsdurchfahrt schreitet zügig voran. Daher wird die nächste Bauphase (Ochsenseitige Straßenseite mit Komplettsperrung der Einfahrt in den Bühlweg ) nicht erst am 25. Mai sondern bereits in der Woche zuvor – voraussichtlich am 18. Mai – beginnen. Zeitgleich werden der Kirchplatz und das Kriegerdenkmal umgestaltet.
Die 8. Änderungs-Verordnung bringt weitere Lockerungen
Das Land setzt damit seinen „Stufenfahrplan“ teilweise um, den es am vergangenen Mittwoch bekannt gegeben hat. Es gibt eine Reihe sprachlicher und formaler Anpassungen. Inhaltlich sind insbesondere folgende Änderungen relevant:
Spielplätze dürfen ab dem 6. Mai 2020 wieder eingeschränkt genutzt werden. Kernpunkte sind das Abstandsgebot, die Begleitung durch Erwachsene sowie eine Zugangsbeschränkung (maximal ein Kind pro 10 qm Spielplatzfläche. Nach den Empfehlungen des Gemeindetags und Städtetags gelten folgende Regelungen:
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind mit bis zu 50 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen.
Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.
Video-Konferenz-Gemeinderatssitzung am 20. April 2020, 19 Uhr
Die Sitzung findet als Videokonferenz über die Online-Plattform ZOOM statt. Wichtige Informationen und die Verfahrensregeln für eine Teilnahme als Zuhörer erhalten Sie nachfolgend: .
Mit der 5. Änderung der Corona-VO hat die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich der Schulen und Wirtschaft beschlossen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
Die Landesregierung hat die 4. Änderung der Corona-VO beschlossen. Sie tritt am Karfreitag (10.04.2020) in Kraft.
Mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte werden ausdrücklich erlaubt.
Die Corona-Verordnung wird ständig geändert - und ist immer schwieriger zu verstehen. Was darf ich noch? Was ist verboten? Wie muss ich mich verhalten?
Ortskernerneuerung: Zuschuss um 1,3 Mill. EUR aufgestockt
Gleich zwei ordentliche Zuflüsse füllten den Finanzierungstopf für die Ortskernerneurung in dieser Woche auf: Sowohl das Verkehrsministerium und auch das Wirtschaftsministerium haben den Förderanträgen der Gemeinde zugestimmt.
Durch interne Umstellungen ist es derzeit wieder möglich, dass die Zuständigkeit des Polizeipostens Gengenbach (Tel.: 07803-96620) während der "normalen" Dienstzeiten (06:30 Uhr bis 19:30 Uhr) bis auf Weiteres gewährleistet ist. Diese Mitteilung ersetzt die Zuständigkeitsverweisung auf das Polizeirevier Offenburg vom 23. März 2020.