Wer darf öffnen - was muss geschlossen bleiben?

23. April 2020

Auslegungshinweise des Wirtschaftsministeriums zur 5. Änderung der Corona-Verordnung (Stand 17. April 2020)

Die nachfolgenden Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise zur Frage, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht bzw. welche betrieben werden dürfen. Mit Datum vom 22. April haben das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium die Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung aktualisiert. Die aktuelle Fassung erhalten Sie hier.