04. Juni 2020
Ab dem 5. Juni sind bei Beerdigungen bis zu 100 Personen zulässig (bisher: 50 Personen).
Das Kultusministerium
hat eine veränderte Verordnung im Bereich von Gottesdiensten und weiteren
religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen notverkündet. Sie gilt ab dem 5. Juni.
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind unbeschadet weiterer ortspolizeilicher Vorgaben mit bis zu 100 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommt.