Betretungsverbot in Offenburg!!!

20. März 2020

In unserer Nachbargemeinde gilt ein Verbot zum Betreten von Straßen, Wegen, Gehwegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Parkanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen!

Am Samstag, 21. März, 0 Uhr treten die Betretungsverbote in Offenburg und Lahr treten in Kraft und gelten vorerst bis 3. April.

  • Damit ist das Betreten öffentlicher Orte grundsätzlich untersagt. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünanlagen, Parkanlagen sowie Spiel- und Bolzplätze.
  • Weiter bedeutet das: Die Menschen dürfen zur Arbeit gehen, zum Arzt oder zum Einkauf von Lebensmitteln.
  • Auch dürfen Kinder in die Notbetreuung gebracht werden.
  • Erlaubt ist, alten Menschen sowie Personen, die zur Risikogruppe gehören, zu helfen, indem für sie Erledigungen übernommen werden.
  • Der öffentliche Nahverkehr darf nur noch genutzt werden, um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen gebracht zu werden.
  • Wer sich im Freien aufhalten möchte, darf das weiterhin, allerdings nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die mit im eigenen Haushalt leben. Unter diesen Umständen sind Joggen und Spaziergänge weiter möglich.
  • Grundsätzlich gilt: Von allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, auch in den Bussen.
  • Die Einhaltung wird durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Bürgerinnen und Bürger haben bei Kontrollen glaubhaft zu machen, warum sie sich im öffentlichen Raum aufhalten.

"Es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, wobei das Haus oder die Wohnung tatsächlich nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden sollen", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Offenburg.