Lockerungen ab Pfingsten

26. Mai 2020

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

Baden-Württemberg erlaubt ab 1. Juni Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern

Voraussetzung für die auf maximal 100 Teilnehmer beschränkten Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte sei, dass es feste Sitzplätze gebe und Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten würden. Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater. 

Vorgaben für private Feiern auch gelockert

Zudem werden auch die Corona-Vorgaben für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen dann ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind maximal 20 Menschen erlaubt.

Ausführliche Informationen gibt es hier.

Die neue Verordnung mit Gültigkeit ab dem 27. Mai 2020 erhalten Sie hier.

Die ab dem 2. Juni 2020 geltende Verordnung steht hier zur Verfügung.