Baden-Württemberg verbietet Zusammenkünfte!

20. März 2020

- Kein Gaststättenbetrieb! - Frisöre müssen schließen! - Nicht mehr als 3 Personen im öffentlichen Raum! - Keine Fahrt von und aus Risikogebieten!

In Baden-Württemberg gelten im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bereits ab Mitternacht weitere Einschränkungen: Alle Restaurants und Gaststätten müssen schließen, Gaststätten und Restaurants dürfen weder in ihren Räumlichkeiten noch im Außenbereich Gäste bewirten, ein Thekenverkauf zur Mitnahme von Speisen bleibt aber erlaubt. Wie das Land am Abend zusätzlich bekanntgab, müssen auch Frisöre nun schließen. 

Zeitgleich greift ein Verbot von Zusammenkünften im öffentlichen Raum. Es dürften "nicht mehr als drei Personen" zusammenkommen, ausgenommen sind  Eltern mit ihren Kindern.