Neue CoronaVO ab 12. Oktober

13. Oktober 2020

Die Landesregierung hat die allgemeine Corona-Verordnung an die aktuelle Lage angepasst.

Durch die Änderung zum 11.10.2020, welche bereits vergangenen Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, können Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und vollständig anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.

Durch die Änderung zum 12.10.2020 wurde das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten aufgehoben und Infektionsschutzvorgaben eingefügt.

Die Änderungsverordnungen sowie die Corona-Verordnung in der ab 12.10.2020 gültigen Fassung können Sie der Anlage entnehmen.