13. Oktober 2020
Die Landesregierung hat die allgemeine Corona-Verordnung an die aktuelle Lage angepasst.
Durch
die Änderung zum 11.10.2020, welche bereits vergangenen Dienstag vom
Kabinett beschlossen wurde, können Personen,
die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen
Dienstleistungen machen, mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert,
seine Kontaktdaten richtig und vollständig anzugeben, darf das gastronomische
Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die
Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.
Durch die Änderung zum 12.10.2020 wurde das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten aufgehoben und Infektionsschutzvorgaben eingefügt.
Die Änderungsverordnungen sowie die Corona-Verordnung in der ab 12.10.2020 gültigen Fassung können Sie der Anlage entnehmen.