Landesregierung passt die Corona-Verordnung an
02. Apr 2022
Mit der neuen Verordnung entfallen weitreichende Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus.
Was gilt noch am dem 3. April - und was fällt weg?
Infolge der vom Bund beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung angepasst. Die Regelungen treten am Sonntag, 3. April 2022, in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mit der neuen Verordnung entfallen weitreichende Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus.
++ Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
++ In folgenden Bereichen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske:
+ Im öffentlichen Personennahverkehr,
+ in Arzt- und Zahnarztpraxen,
+ in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten des Rettungsdienstes und
+ in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
++ Die Verordnung ermöglicht es zudem, dass die zuständigen Ministerien für verschiedene Bereiche weitere Regelungen zur Maskenpflicht und Testpflicht erlassen können.