Wirtschaftliche Soforthilfe für Unternehmen
23. März 2020
Die Landesregierung hat gestern Abend eine Soforthilfe beschlossen, die wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren soll.
Wie Staatssekretär Volker Schebesta MdLmitteilt werden unter bestimmten Maßgaben
Soloselbständige, Unternehmen und Angehörige Freier Berufe aus
Baden-Württemberg unterstützt. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss, der nicht
zurückgezahlt werden muss, bis
zu 9.000 Euro für Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten
betragen, bis zu 15.000
Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten und bis zu 30.000 Euro für
Antragsberechtigte mit bis
zu 50 Beschäftigten.
Das Antragsformular wird auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar sein. Ziel ist,
dass das Programm auf diesem Weg ab Mittwoch dieser Woche starten kann. Anträge
sind bis auf Weiteres an die zuständige Kammer (Gutachterstellen) zu richten.
Prüfung, Bewilligung und Auszahlung werden durch die L-Bank erfolgen. Dabei ist
zu beachten, dass Soloselbständige dann antragsberechtigt sind, wenn sie mit
ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des
Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die vom Bund angekündigte
Unterstützung, die die Länder abwickeln sollen, fließt in die beschriebene
Förderkulisse ein.