Datenschutz-Grundverordnung

01. Mai 2018

Die Datenschutzgrundverordnung der EU tritt als unmittelbar anzuwendendes Recht am 25.05.2018 in Kraft. Die Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes in neuer Fassung haben nur noch ergänzende Funktion. Aufgrund des bereits hohen Datenschutzstandards, der für deutsche Behörden gilt, ergeben sich aus der Änderung keine grundlegend neuen Anforderungen.

Eine Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes liegt derzeit erst im Entwurf vor. Zu wesentlichen Fragen der Umsetzung der DSGVO stehen Leitlinien des Landes noch aus; so z.B. hinsichtlich der Information bei der Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft, die Polizei, den Verfassungsschutz und die Finanzverwaltung zu verfahren ist (§ 8 Abs. 2 E-LDSG). Zu einigen Fragen dürften sich fachliche Standards erst im Laufe der Zeit entwickeln, z.B. hinsichtlich der Risikoabschätzung oder der Information Betroffener bei der Datenerhebung.

Nähere Informationen der Bundes-Datenschutzbeauftragten zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier:

Zum Melderecht geben wir Ihnen hier wichtige Informationen zur Verfügung: