Schöne Bescherung! Festhalle gesperrt!

22. Dezember 2018

Wegen eines Brandschadens im Küchentrakt der Schlossberghalle muss die Festhalle bis auf Weiteres grundsätzlich für alle Nutzungen mit Personenaufenthalt gesperrt bleiben!

Eine Schöne Bescherung! 

Am Freitag bei Dienstbeginn musste Hausmeister Klaus Riehle feststellen, dass es in der Nacht au den 21. Dezember im Küchentrakt in der Festhalle zu einem Schwelbrand kam. Ein Teilbereich bei der Gläser-Spülmaschine ist zerstört, die gesamte Küche bis in die Schränke verrußt und auch in der Halle selbst ist eine dünne Rußschicht auszumachen. Das Feuer selbst hat sich wohl wegen mangelnder Sauerstoffzufuhr nicht weiter ausgebreitet, blieb unbemerkt und ist "erstickt". 

Personen kamen nicht zu Schaden. 

Die Ursache ist unklar, definitiv kann der Hausmeister bestätigen, dass am Tag zuvor alle elektrischen Geräte ausgeschaltet waren. Ein Fremdverschulden kann so gut wie ausgeschlossen werden.

Die ganze Festhalle muss zunächst wegen möglicher Schadstoffkontamination gesperrt werden. Am 27. Dezember werden im Auftrag des Gebäudeversicherers Sachverständige vom Institut für Schadensforschung (IFS) nach der Schadensursache suchen und danach auch eine gutachtliche Prüfung  hinsichtlich der Nutzung der Halle vornehmen. Der Schaden könnte größer sein, als dies auf den ersten Blick zu erkennen ist: Da der möglicherweise schadstoffbelastete Rauch durch alle Ritzen gedrungen ist (z.B. Deckenverschalung, Steckdosen, Leerrohre, Wandverschalung, Lüftungsanlage) ist eine umfassende Sanierung zumindest des Küchentraktes unumgänglich. Mit den Arbeiten wurde bereits heute am 22.Dezember durch eine Reinigungs-Fachfirma begonnen, die zunächst auch die Elektrogeräte ausbauen.

 Die gesamte Festhalle muss zunächst bis auf Weiteres grundsätzlich für alle Nutzungen mit Personenaufenthalt gesperrt bleiben! Der Küchenbereich wird definitiv komplett saniert werden müssen, inwieweit dies für die Halle selbst erforderlich ist, wird erst mit dem Ergebnis des Gutachtens des IFS geklärt werden können. Dieses wird günstigstenfalls um den 10. Januar vorliegen.

Bis dahin darf die Halle nicht benutzt werden. 

Für die Fasentveranstaltungen muss davon ausgegangen werden, dass zumindest der Küchentrakt nicht genutzt werden kann.