Mit Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes vom 8. Juli 2024 wurde die Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 mit dem vom Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2024 festgestellten Ergebnis für gültig erklärt. Die Prüfung gab zu keinerlei Beanstandungen Anlass.