Neue Corona-VO mit neuer Systematik

25. Juni 2021

Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet. Die Verordnung hat eine neue Struktur erhalten, mit dem Ziel die CoronaVO verständlicher und praxistauglicher zu machen.

Das bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs. 2 vier Inzidenzstufen:

    • Inzidenzstufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von höchstens 10.
    • Inzidenzstufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert über 10 und höchstens 35.
    • Inzidenzstufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 35 und höchstens 10
    • Inzidenzstufe 4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 50.

· § 3 Maskenpflicht

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Abs. 1), Ausnahmen hiervon, z.B. im privaten Bereich oder im Freien, werden in Abs. 2 aufgeführt.

  • § 4 Geimpfte, genesene und getestete Personen, Nachweis
    Die Regelungen zum Testnachweis für Schülerinnen und Schüler gelten nun auch entsprechend für Kindertageseinrichtungen.
  • § 5 Hygienekonzept
  • § 6 Datenverarbeitung

Teil 2 – Besondere Regelungen – orientiert sich an den verschiedenen Lebensbereichen. Die Beschränkungen gelten jeweils abhängig von den Inzidenzstufen. Hiervon umfasst sind:

  • § 7 Allgemeine Kontaktbeschränkungen
  • § 8 Veranstaltungen
  • § 9 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
  • § 10 Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
  • § 11 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
  • § 12 Außerschulische, berufliche und akademische Bildung
  • § 13 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten
  • § 14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe
  • § 15 Sport und Sportveranstaltungen
  • § 16 Schlachtbetriebe und der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft

Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli 2021.

Die Verordnung sowie den Stufenplan auf einen Blick erhalten Sie anbei. FAQ zu den Regelungen für die einzelnen Lebensbereiche stehen auf der Website des Landes zur Verfügung. Die Begründung liegt derzeit noch nicht vor, soll jedoch zeitnah unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ zum Abruf bereit gestellt werden.