Lockerungen nach Inzidenzstufen ab dem 28. Juni

25. Juni 2021

Die Systematik der Corona-VO wurde grundlegend verändert. Nun geht die Betrachtung wieder von der niedrigen Inzidenz aus. Nachfolgend eine Übersicht nach einzelnen Lebensbereichen:

Es besteht nach den allgemeinen Regelungen eine Masken- und Abstandspflicht:

Maskenpflicht: .. gilt grundsätzlich in geschlossenen Räumen, wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhofsgebäuden etc..

Keine Maskenpflicht besteht im privaten Bereich, für Kinder bis zum 6. LJ und im Freien .

Abstand: 1,5 Meter zu anderen Personen, wird empfohlen. Im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen muss dieser grundsätzlich eingehalten werden. Dies gilt nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen.

Weitere Abweichungen finden sich in den jeweiligen Regelungen der Lebensbereiche.

Und hier mit gleichem Inhalt in der Darstellung der Landesregierung: