Musik- Gesangs- und Tanz-Unterricht wird wieder möglich

22. Mai 2020

Nach Pfingsten ist Tanzunterricht in Gruppen von maximal zehn Personen, Unterricht an Blasinstrumenten als Einzelunterricht oder in Gruppen von maximal fünf Personen, oder Einzelunterricht in Gesang möglich.

Die neue Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs inden Musikschulen und Jugendkunstschulen wurde bekannt gegeben.

Ab heute ist Unterricht in Gruppen von maximal zehn Personen, soweit es sich nicht um Unterricht an Blasinstrumenten, in Gesang oder Tanz handelt.

Ab dem 2.Juni.2020 ermöglicht die Verordnung auch Tanzunterricht in Gruppen von maximal zehn Personen,  Unterricht an Blasinstrumenten als Einzelunterricht oder in Gruppen von maximal fünf Personen, oder Einzelunterricht in Gesang möglich. Die Hygienevorschriften nach § 1 Abs. 2 der Verordnung sind aber zu beachten.