17. Januar 2023
Seit vielen Wochen intensiv in der Öffentlichkeit, in der Einwohnerversammlung im November und in mehreren Gemeinderatssitzungen ausführlich erörtert war die Frage der künftigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Hauptstraße zwischen "Ochsen" und "Krone". In der Gemeinderatssitzung am 16. Janur wurde Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit haben sich in den vergangenen Wochen mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt. Die der Meinungsbildung zugrunde liegenden Informationen stehen hier zur Verfügung.
Die Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung am 16. Januar 2023 finden Sie hier .
Die Debatte geht auf einen Antrag der Fraktion BfO/SPD vom Oktober 2022 auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Hauptstraße zurück. Bei Eröffnung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 16. Januar 2023 wies der Bürgermeister - insbesondere an die Zuhörerschaft gerichtet - darauf hin, dass die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung weder der Bürgermeister noch der Gemeidnerat vornehmen kann, sondern dass dies in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) liege. Auch diese können nicht willkürlich entscheiden, sondern die Anordnung muss auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Im Vorfeld und in monatlanger Erörterung mit der Gemeindeverwaltung wurden die rechtlichen Möglichkeiten ausführlich geprüft und die zulässigen Varianten aufgezeigt. Er verwies auf die bisherige Diskussion und die Veröffentlichungen etwa auf der Homepage . Die Diskussion könne sich nur innerhalb dieses gesteckten Rahmens bewegen und das Beschlussergebnis allenfalls ein an das LRA gerichteter Antrag sein.
Wenige Stunden vor der Sitzung reichte die CDU-Fraktion einen weiterern Alternativantrag ein. Da dieser inhaltlich am weitesten vom Ursprungsantrag entfernt ist war gemäß § 23 Abs. 1 Satz 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates zuerst abzustimmen.
Im Rahmen der Diskussion modifizierte die CDU-Fraktion ihren Antrag an mehreren Punkten und nahm Anregungen aus der BfO/SPD-Fraktion und des Bürgermeisters auf. Danach fasste der Gemeinderat (bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Mitglieds der BfO/SPD-Fraktion) mit einer Mehrheit von 10:2 Stimmen (sinngemäß) folgenden Beschluss:
- Es soll keine Anordnung auf Tempo 30 in der Hauptstraße geben, sondern der aktuelle Status Quo soll belassen werden.
- Entgegen dem Verwaltungsantrag sollen auch keine Hinweisschilder auf eine "freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung" ("freiwillig 30") aufgestellt werden.
- Das Thema "Geschwindigkeitsregelung in der Hauptstraße" soll erst wieder nach der Inbetriebnahme der neuen KiTa nach entsprechender "Eingewöhnungszeit" und nur bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wieder aufgegriffen und dann darüber neu entschieden werden.
- Es soll beim LRA die Anordnung von Gefahrenzeichen 133 (Achtung Fußgänger) beidseitig des Abschnitts Ochsen/Krone und zusätzlich bei der Querungshilfe bei der Kirche beantragt werden.