Mehrwertsteuersenkung bei der Wasserversorgung

06. Juli 2020

Die Mehrwertsteuersenkung von 7 % auf 5 % ab dem 1. Juli 2020 betrifft auch den Trinkwasserbezug. Für die Steuerberechnung des Jahresverbrauchs gilt aber zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Endes gültige Steuersatz. Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.

Die Ersparnis liegt bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei ca. 1,34 EUR pro Jahr. Eine Änderung der bisher festgesetzten Abschlagsbeträge erfolgt daher nicht. Mit der Jahresabrechnung wird eine Verrechnung bzw. Korrektur der Steuer der Vorauszahlungen erfolgen. Die Jahresabrechnung erhalten Sie Anfang nächsten Jahres unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuersenkung auf 5 %.