06. Juli 2020
Die Mehrwertsteuersenkung von 7 % auf 5 % ab dem 1. Juli 2020 betrifft auch den Trinkwasserbezug. Für die Steuerberechnung des Jahresverbrauchs gilt aber zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Endes gültige Steuersatz. Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.
Die Ersparnis liegt bei einem
durchschnittlichen Verbrauch bei ca. 1,34 EUR pro Jahr. Eine Änderung der bisher
festgesetzten Abschlagsbeträge erfolgt daher nicht. Mit der Jahresabrechnung wird eine
Verrechnung bzw. Korrektur der Steuer der Vorauszahlungen erfolgen. Die
Jahresabrechnung erhalten Sie Anfang nächsten Jahres unter Berücksichtigung der
Mehrwertsteuersenkung auf 5 %.