Nach ausführlichen Erörterungen in der.
Einwohnerversammlung am 28. November 2022, und der GR-Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Gemeinderat das Thema am 16. Januar 2023 erneut beraten.
In der Einwohnerversammlung am 28. November 2022 und in der
Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2022 wurden die Argumente „Pro“ und
„Contra“ der Varianten „Status Quo“, „Streckengeschwindigkeitsbeschränkung mit
Vorschriftszeichen 274-53 STVO“ und „Tempo-30-Zone nach § 45 Abs. 1c der StVO“
ausführlich dargestellt und auch diskutiert.
Bei Eröffnung des Tagesordnungspunktes wies der
Bürgermeister - insbesondere an die Zuhörerschaft gerichtet - darauf hin, dass
die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung weder der
Bürgermeister noch der Gemeinderat vornehmen kann, sondern dass dies in der
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) liege. Auch
diese könne nicht willkürlich entscheiden, sondern die Anordnung muss auf der
Grundlage der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Im Vorfeld und in monatelanger
Erörterung mit der Gemeindeverwaltung wurden die rechtlichen Möglichkeiten
ausführlich geprüft und die zulässigen Varianten aufgezeigt. Die Diskussion
könne sich nur innerhalb dieses gesteckten Rahmens bewegen und das
Beschlussergebnis allenfalls ein an das Landratsamt gerichteter Antrag sein.
Für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
oder weniger steht lediglich die Möglichkeit offen, beim Landratsamt
Ortenaukreis als zuständiger Straßenverkehrsbehörde die Einbeziehung des
relevanten Bereichs in die bestehenden 30er-Zonen nach § 45 Abs. 1 c StVO zu
beantragen.
Dies hätte zur Folge, dass die bestehende Vorfahrtsberechtigung
auf der Hauptstraße aufgehoben („Rechts-vor-Links“) und die Fußgängerampel bei
Hauptstraße 60/75 entfernt werden würde. Die dadurch hervorgerufenen
Sicherheitsdefizite wären minimierbar, wenn die zulässige
Höchstgeschwindigkeit noch weiter reduziert werden würde, etwa auf 20 km/h oder
ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden würde, wie dies der Verein ADFC
Offenburg (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) forderte.
Dies hält die Verwaltung für
wenig realitätsnah. Denn der Hauptstraße kommt nicht nur eine wichtige
innerörtliche Erschließungs- und Verteilfunktionen für ganze Wohnbereiche (z.B.
Obere Matt, Freudental) und für nahezu alle öffentlichen Einrichtungen und den
Einzelhandel zu, sondern es ist auch eine gewisse Leistungsfähigkeit für die
Durchfahrt (z.B. via Kreisstraße von Fessenbach in Richtung Süden und
umgekehrt, ÖPNV, Rettungsfahrzeuge) erforderlich.
Zwischenzeitlich hat informell zwischen der Einwohnerschaft und
der Verwaltung aber auch über soziale Medien und die Tagespresse ein reger und
intensiver Dialog stattgefunden. Neue Erkenntnisse sind dadurch nicht zutage
getreten.
Letztlich fordert der sich hier sehr stark artikulierende ADFC aus
Offenburg die Geschwindigkeitsreduzierung insbesondere deshalb, um dem
Auftreten von „Rasern“, d.h. Geschwindigkeiten deutlich über dem Zulässigen
(z.B. > 70 km/h), vorzubeugen. Hierzu hat das mit der Verkehrszählung im
Sommer 2022 beauftragte Institut für
Verkehr und Infrastruktur von der Hochschule Karlsruhe die eindeutige Aussage
getroffen: Diesem Problem könne keinesfalls durch die Anordnung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam begegnet werden. Im Übrigen decken sich nach Recherchen der Verwaltung die erfassten "Ausreißer" mit bei der zentralen Notfall-Leitstelle dokumentierten und für diesen Straßenbereich relevanten Rettungsalarmmierungen. Die Rettungsfahrer wählen die Fahrtstrecke nach eigenem Ermessen, Beobachtungen zufolge wird die Ortenberger Ortsdurchfahrt nach wie vor regelmäßig von Rettungsdiensten bei Einsatzfahrten genutzt.
Alternativ-Anträge:
Um dennoch dem aus der Bevölkerung vorgetragenen und
anzuerkennenden subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger Rechnung zu
tragen und das Sicherheitsempfinden unter ansonstiger Beibehaltung des Status
Quo zu erhöhen, schlug die Verwaltung
alternativ vor, die Anordnung des Gefahrenzeichens 133 STVO („Achtung
Fußgänger“) an beiden Anfängen der Sanierungsstrecke zu beantragen. Außerdem
sollen Hinweise „Freiwillig 30“ angebracht werden. Dies soll für einen
„Testzeitraum“ bis zur Jahresmitte 2025 gelten und anschließend einer
Evaluation unterzogen werden.
Ein weiterer Alternativvorschlag aus dem Gemeinderat sah vor,
dass es keine, auch keine freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30
in der Hauptstraße geben, sondern der aktuelle Status Quo belassen werden
soll.
Begründet wurde dies u.a. mit der Tatsache, dass der Gemeinderat
sich in der Planung der neuen Hauptstraße sehr viele Gedanken über eine
Beruhigung des fließenden Verkehrs durch bauliche Maßnahmen gemacht und
diese Maßnahmen dann auch umgesetzt habe. Dies hat nicht nur zur neuen
ansprechenden Gestaltung der Hauptstraße beigetragen, sondern auch
erkennbar den fließenden Verkehr verlangsamt, so die Antragsteller.
Weiter führte dieser u.a. aus, dass auch Fußgängerinnen und
Fußgänger Verkehrsteilnehmer sind, die man zwar unbedingt vor
Unfallrisiken schützen müsse, die sich aber gleichzeitig auch als Teilnehmer im
Straßenverkehr entsprechend verantwortungsbewusst verhalten müssen. Und
da gehöre es auch dazu, dass man erkennt, dass die Hauptstraße in Ortenberg
keine Fußgängerzone ist, in der man sich als Fußgänger alle Rechte rausnehmen
kann und gegenseitige Rücksichtnahme das Gebot der Zeit wäre.
Die
Gemeinderat beschloss bei (2 Gegenstimmen GRin G. Scheurer-Kraus, GR P. Bahr):
- Es soll keine
Anordnung auf Tempo 30 in der
Hauptstraße geben, sondern der aktuelle Status Quo soll belassen werden.
- Entgegen dem
Verwaltungsantrag sollen auch keine
Hinweisschilder auf eine "freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung"
("freiwillig 30") aufgestellt werden.
- Das Thema
"Geschwindigkeitsregelung in der Hauptstraße" soll erst wieder nach
der Inbetriebnahme der neuen KiTa nach entsprechender "Eingewöhnungszeit"
und nur bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wieder aufgegriffen und dann dar-über
neu entschieden werden.
- Es soll beim LRA die
Anordnung von Gefahrenzeichen 133 (Achtung Fußgänger) beidseitig des Abschnitts
Ochsen/Krone und zusätzlich bei der Querungshilfe bei der Kirche beantragt
werden.