- - Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, oder Kuraufenthalt der Mutter
- während Risikoschwangerschaften
- nach einer Entbindung
- nach Mehrlingsgeburten
- zur vorübergehenden Entlastung bei der Pflege behinderter oder chronisch kranker Kinder
- zur vorübergehenden Entlastung der Mutter bei körperlicher und seelischer Überforderung
- in besonderen Notsituationen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern
In solchen Fällen helfen Dorfhelferinnen und Familienpflegerinnen. Sie kommen in Familien, wenn ein oder mehrere Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren (z.B. bei AOK- oder GEK Versicherten) im Haushalt leben und der haushaltsführende Teil der Familie ausfällt.
Dann sollten Sie jetzt mit Ihrem Arzt sprechen. Sie brauchen eine Hilfe für Ihre Familie und Sie können sie auch bekommen. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Krankmeldung aus, die Sie anschließend der Krankenkasse vorlegen. Gibt die Krankenversicherung grünes Licht und übernimmt die Kosten, wenden Sie sich an die Einsatzleitung für. Ihre Station. Die schickt Ihnen die Hilfe ins Haus.