Bedarfsumfrage
Liebe Eltern,
in Baden-Württemberg können Grundschulen als Ganztagsschulen eingerichtet werden. Schule und Schulträger entscheiden, ob sie eine Ganztagsschule einrichten möchten und stellen einen entsprechenden Antrag. Die Gemeinde Ortenberg als Schulträger und die Von-Berckholtz-Schule Ortenberg planen die Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2027/2028.
Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehende Anspruch der Eltern auf Ganztagsbetreuung. Die Einrichtung der Ganzschule bedeutet, dass Ihr Kind neben dem bisherigen Pflichtunterricht verbindlich an zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Lern- und Übungsaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften teilnimmt.
Der Schultag umfasst bei Ganztagsschulen zum Beispiel an vier Tagen täglich 7 Stunden. Es gibt aber auch andere Modelle. Die Ganztagsschule zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vernetzung zwischen Unterricht und außerschulischen Angeboten am Vor- und Nachmittag stattfindet, um Phasen der Anspannung, Entspannung und Bewegung im Lauf eines Schultages zu berücksichtigen. Die Anmeldung ist für ein Jahr verbindlich. Ihr Kind hat auch die Möglichkeit, am Mittagessen (kostenpflichtig), sowie an der Kernzeitbetreuung (07:30 Uhr bis 08:45 Uhr, ebenfalls kostenpflichtig) teilzunehmen.