Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat, wer eine verlorene Sache findet
und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem
sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der
Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er sich mit dem Fundbüro
in Verbindung zu setzen, falls der Wert der Sache höher als 10 EUR beträgt. Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beträgt sechs Monate.
Bürgerbüro - Fundamt, Frau Lang, 0781/9335-11 oder Frau Fey, 0781/9335-12.
1 Ray-Ban Sonnenbrille (bei Bäckerei Lang)
1 Schlüsselbund mit braunem Mäppchen (bei Bäckerei Lang)
1 schwarz-weiß kariertes Flanellhemd (Eisdiele)
1 schwarze Nike Trainingsjacke (Eisdiele)
1 grün-schwarzes Waveboard (Einfahrt Weizenfeld)
1 Goldkettchen mit Perle (vor Schloss-Apotheke)