Fundsachen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat, wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er sich mit dem Fundbüro in Verbindung zu setzen, falls der Wert der Sache höher als 10 EUR beträgt. Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beträgt sechs Monate.

Bürgerbüro - Fundamt, Frau Lang, 0781/9335-11 oder Frau Fey, 0781/9335-12.

Derzeitige Fundsachen

1 Schlüssel (vor Metzgerei Krone)

1 schwarzes Mäppchen mit verschiedenen Schlüssel (Ecke Neuer Weg/Eschbachstraße)

1 schwarzer Handschuh (Martins-Umzug, Dorfplatz)

1 Schlüssel auf der Hauptstr. (Metzgerei Stigler)