Sanierung der Festhalle

Die Festhalle wurde im Jahr 1954 errichtet und bis 1980 als Turn- und Festhalle genutzt. Nach Bau der mittelbar angebauten Sporthalle und dem vermittelnden Zwischenbau 1983 wurde die Halle zur Veranstaltungshalle umgebaut.


Energetisch befindet sich die Festhalle weitestgehend auf dem Stand der 1950er Jahre, gebäudetechnisch auf dem Stand der frühen 1980er Jahre. Sowohl im Rahmen der auf die Haushaltsbefragung2014 formulierten Gemeindeentwicklungsziele, dem umfassenden Bürgerbeteiligungsprojekt„Neue Mitte Ortenberg“, sowie dem anschließenden Planungswettbewerb wurde die emorme Bedeutung der Festhalle für das gesellschaftliche Leben in Ortenberg unterstrichen.

Festhalle bestand
Festhalle bestand

So wurde die Notwendigkeit einer funktionellen Neukonzeption bereits durch die Haushaltsbefragung im Jahr 2014 und anknüpfend 2020 bis 2022 in breitem und tiefgreifendem Bürgerbeteiligungsprojekt„Neue Mitte Ortenberg“ deutlich artikuliert. Im daran anschließenden Planungswettbewerb (Freiraumplan und Neugestaltung des Areals um Rat- u. FFW-Haus, Schlossberghalle, neuem Seniorenzentrum und neuer KiTa) wurde von allen Wettbewerbsteilnehmenden die ernergetische Festhallen-Sanierung und deren zeitgemäße und multifunktionale Ertüchtigung als notwendig und erforderlich festgestellt.

Mit dem Verfasser des Siegerentwurf, den K9 Architekten – zuvor im VgV-Verfahren auch beauftragt – fand am 6. März 2023 eine sehr fruchtbare Erörterungsrunde mit den potentiellen Nutzern der Festhalle (Vereine etc.) und dem Gemeinderat statt.

Nach Vorprüfungen der Statik, des Brandschutzes und der Gebäude-Energetik sind bis zum Sommer 2023 Konzept-Entwürfe erarbeitet worden.

Bei diesen Vorprüfungen hat sich gezeigt, dass die vorhandene Substanz den heutigen Belangen und den Erfordernissen hinsichtlich Brandschutz, Energetik und Gebäudetechnik nicht annähernd Rechnung trägt. Lediglich der 2020 sanierte Küchentrakt kann weitgehend unangetastet bleiben. Ein kompletter Neubau käme aber auch insbesondere wegen der vorgegebenen Gebäudestellung, dem Grundriss und der Abstandsflächen und auch aus Kostengründen kaum in Betracht.

Der aus den Erörterungen mit der Verwaltung und dem Gemeinderat hervorgegangene Vorschlag sieht nun sieht den Erhalt der Festhalle in deren Substanz vor, allerdings mit komplett neuer Gebäude- und Veranstaltungstechnik, zeitgemäßem Brandschutz und für die aufzubringende PV-Anlage erforderliche Statik vor. Die südliche Außenwand des Festsaals soll aufgebrochen und mit Glaselementen zum Dorfplatz hin geöffnet werden.

Lageplan
Lageplan
Grundriss EG
Grundriss EG
Schnitt
Schnitt

Stichpunkte:

-offener Raum mit sichtbarem Tragwerk,

- Vergrößerung der Raumhöhe,

-warme Atmosphäre durch neues, sichtbares Dachtragwerk,

-PV-Anlage auf Dachfläche aufgrund von neuem Tragwerk möglich,

-gute Raumakustik im Festsaal durch neue Akustikdecke,

-überdachter Außenbereich zum Platz für Außenveranstaltungen nutzbar,

-Ersetzen der Außenwand zum Dorfplatz durch Pfosten-Riegel-Konstruktion,

- großzügige Öffnung zum Platz,

- auskragendes Vordach auch für max. PV-Fläche,

- Erhalt des Küchenanbaus und der Bühne,

- Erneuerung der Sanitärbereiche,

- Erneuerung des Schlossbergstübles

- ausfahrbare Bühnenerweiterung als temporäre Vergrößerungsmöglichkeit,

- Erneuerung Beleuchtungsanlagen und der Bühnentechnik,

- direkter barrierefreier Zugang vom Dorfplatz,

- vom Dorfplatz her zugäng. öffent. WC.

Schnitt mit Platz
Schnitt mit Platz
Terasse
Terasse

"Diese Halle war 30 Jahre ihres Lebnes Turn- und Festhalle und hat weitere 40 Jahre lang als Festsaal und die „gute Stube der Gemeinde“ gedient. Unübersehbar ist sie mittlerweile in die Jahre gekommen und sowohl zunehmende Schäden an Gebäude und Haustechnik als auch ästhetische Defizite und sich verändernde Nutzungsvorstellungen zeigen deutlich den Handlungsbedarf auf. Nun planen wir deren dritten Lebensabschnitt für die nächsten 50 Jahre. „Wenn nicht jetzt wann dann?“, wenngleich dies einen finanzieller Kraftakt darstellt. Denn die Kostenschätzung liegt – in der „Vollversion“ - deutlich über 4 Mill EUR. Sämtliche Maßnahmen stehen jedoch stets unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und sind daher nur schrittweise und behutsam anzugehen.