LSG und Naturpark

Landschaftsschutzgebiete

Auf dem Gemeindegebiet von Ortenberg befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete: im Nordwesten, das LSG "Offenburger Vorbergzone" und im Osten das LSG "Brandeck".

Die Landschaftsschutzgebiete wurden jeweils durch Rechtsverordnung des Landkreises (Offenburger Vorbergzone 1989) bzw. des Regierungspräsidiums (Brandeck 1965) festgesetzt.

Naturpark

Das gesamte Gemeindegebiet von Ortenberg ist Teil des Naturparks Schwarzwald Mitte-Nord. Naturparke sind großräumige Gebiete, die zur Planung, Entwicklung und Pflege von vorbildlichen Landschaften für eine naturnahe Erholung ausgewiesen werden (§ 30 NatSchG).