Bereits im Jahr 2008 hat sich die Gemeinde Ortenberg erstmals mit dem Thema der Lärmaktionsplanung befasst. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der nördliche Teil des Ortes entlang der damaligen L 99 bis zum Abzweig der K 5326 in Richtung Elgersweier von der LUBW kartiert. Für diesen Teilbereich war ein Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG aufzustellen. Den Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2008 gefasst.
Der Lärmaktionsplan für den nördlichen Bereich Ortenbergs wurde in der Zeit vom 25. Mai 2012 bis 25. Juni 2012 öffentlich ausgelegt. Behörden, sonstige Träger sowie die Öffentlichkeit wurden beteiligt. Der Lärmaktionsplan trat am 27. Juli 2012 in Kraft.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte im Zuge des Baus der Teil-Ortsumfahrung und der Folgeinvestitionen in der Ortsdurchfahrt.
Eine neue Kartierung wurde durch die LUBW im Jahr 2017 durchgeführt. Diese Neukartierung zeigt nun neue Betroffenheitsgebiete auf, aufgrund derer der Lärmaktionsplan aktuell überarbeitet wird. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes. Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Offenlage Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen zu geben. Der Gemeinderat wird sich, dann zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung damit befassen.
Die Lärmkartierung 2017 des Landes Baden-Württembergs ist zusammen mit vielen weiteren Informationen unter www.lubw.de > Themen > Lärm und Erschütterungen > Lärmkaten einzusehen.