als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Obstmarkt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Nach Einholung der erforderlichen Gutachten und Entwurfserarbeitung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 die Offenlage der Planunterlagen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück FlStNr. 6107/0 („Am Marktplatz).
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks mit der Wohngebäuden geschaffen werden.
Folgende Unterlagen werden an dieser Stelle
bis 5. März 2024
ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Anregungen und Stellungnahmen elektronisch (gemeindeverwaltung@ortenberg.de), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auch werden die Unterlagen für den o.g. Zeitraum im Rathaus Ortenberg, Dorfplatz 1, Zimmer 23, 77799 Ortenberg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wird auf eine Umweltprüfung (und damit auf die Erstellung des Umweltberichts) verzichtet.
Ortenberg, den 2. Februar 2024
Markus Vollmer
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Jonas Lehmann
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