Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg
hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen,
den Bebauungsplan "Hauptstraße I" in einem Teilbereich im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück FlStNr. 6189/13, welches in der Kinzigtalstraße liegt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die effizientere Bebauung des Grundstücks geschaffen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und weitere auszulegende Unterlagen sind
bis 10. November 2022 einschließlich
hier eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auch werden die Unterlagen für den o.g. Zeitraum im Rathaus Ortenberg, Dorfplatz 1, Zimmer 23, 77799 Ortenberg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wird auf eine Umweltprüfung (und damit auf die Erstellung des Umweltberichts) verzichtet.
Ortenberg, den 22.07.2022
Markus Vollmer
Bürgermeister
Jonas Lehmann
Tel.: 0781 - 93 35 23
Fax: 0781 - 93 35 40
E-Mail: jnslhmnnrtnbrgd