Haushaltsplan

Jahresabschluss

 Gem. § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach Satz 1 eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. Juni 2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 festgestellt. Mit den Festellungen der nachfolgenden Jahresabschlüsse sollte bis zum Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Landratsamt Ortenaukreis nach Umstellung auf die doppelte kaufmännische Buchführung zugewartet werden. Die Prüfung wurde im Frühjahr 2024 abgeschlossen. 

Ansprechpartner

Irene Schneider                                                
Tel.:  0781 - 93 35 15 
Fax.: 0781 - 93 35 40                                                                                                          
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