11. Januar 2022
Die neue CoronaVO Absonderung tritt zum 12. Januar 2022 in Kraft und beinhaltet folgende Regelungsinhalte:
Die neue CoronaVO Absonderung tritt zum 12. Januar 2022 in Kraft und beinhaltet folgende Regelungsinhalte:
§ Die Absonderungspflicht entfällt für sog. quarantänebefreite Personen, d.h. für asymptomatische Personen, die nicht länger als drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind oder bereits geboostert sind.
Zudem werden folgende Anpassungen vorgenommen:
o Streichung der Regelungen zu besorgniserregenden Virusvarianten, vgl. § 1 Nummer 11 u.a. CoronaVO Absonderung
o Nach Auftreten einer Corona-Infektion in einer Kindertageseinrichtung gilt für die betreuten Kinder nunmehr eine tägliche Testpflicht für die Dauer von fünf Betreuungstagen.