Gartenlauben im Außenbereich

11. Juni 2020

Immer häufiger werden ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich zu Kleingärten umgewandelt. Dies ist in der Regel baurechtlich nicht zulässig.

Nicht selten befindet sich auf blickdicht eingezäunten Grundstücken Gartenhäuser mit Aufenthaltsräumen, Toiletten, Grillanlagen, Spielgeräte bis hin zu Pools.Teilweise findet sogar Kleinviehhaltung statt, es gibt Hundezwinger, Brunnenanlagen, Eigenstromversorgung. Neben liebevoll eingerichteten und sehr gepflegten Anlagen finden sich auch solche die verwahrlost sind oder gar Abfalllagerstätten. 

Warum ist dies nicht erlaubt? Hier gibt's die Antwort