Grundsteuerreform: Erklärvideo und Hilfestellung

05. Oktober 2022

Wir weisen darauf hin, dass sich auf dem zentralen Portal bzw. der zentralen Internetseite der Finanzverwaltung Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe finden und diese laufend aktualisiert werden. Die Bodenrichtwerte finden Sie auch hier!

Hier finden Sie Unterstützung: www.grundsteuer-bw.de.  hinzuweisen. Ein sehr anschauliches Erklärvideo, das die

Eingabeschritte in Mein ELSTER erläutert finden Sie unterhttps://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY

Bodenrichtwerte:

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal hat neue Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 gemäß § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch ermittelt. Die Bodenrichtwerte umfassen u.a. auch die Gemeinde Ortenberg.

Bitte verwenden Sie für die Erklärung zur Grundsteuer nur die hier oder in der u.a. Bodenrichtwertkarte abrufbaren Bodenrichtwerte zum 01.01.2022!

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland und andere Nutzungen (§ 196 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden immer zum Ende eines geraden Kalenderjahres zum Stichtag 31.12. ermittelt. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je m² für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen (z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt). Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke (Bodenrichtwertrichtlinien).