Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind pr i vatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun d stücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.